AH Arbeitsschutz Hirsch GmbH
ARBEITSMITTEL PRÜFUNG
ARBEITSMITTEL PRÜFUNG
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Der Arbeitgeber hat Arbeitsmittel, von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen.
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Die Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet den Arbeitgeber, den Beschäftigten nur Arbeitsmittel bereitzustellen, die für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sind und bei deren bestimmungsgemäßer Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet sind (§ 4 BetrSichV). Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen ermitteln (§ 3 Abs. 3 BetrSichV).
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